Gesetzliche Bestimmungen beim Hecke schneiden – wann ist das schneiden erlaubt?
Viele Grundstücksbesitzer pflanzen eine Hecke als Abgrenzung und Sichtschutz an. Da es sich um einen natürlichen Zaun handelt, wächst dieser beständig und es kommt der Zeitpunkt, an dem ein Heckenschnitt notwendig wird. Für einen solchen darf nicht einfach zur Heckenschere gegriffen werden: Wann und wie eine Hecke beschnitten werden darf, ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Es gelten sowohl Vorgaben für die Höhe und Breite der Hecke als auch für den Zeitpunkt, wann die Hecke zurückgeschnitten werden darf. Die gesetzlichen Regelungen sind im Bundesnaturschutzgesetz sowie in den von Bundesland zu Bundesland verschiedenen Grenz- und Nachbarschaftsgesetzen (vgl. www.gesetze-im-internet.de bzw. www.bundesnaturschutzgesetz.de)verankert. Auch die Tatsache, dass ein Schneiden der Hecke erfolgen muss, beruht auf einer Gesetzesvorgabe. Erfolgt der Rückschnitt zu spät, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und es kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Das Bundesnaturschutzgesetz gibt den zeitlichen Rahmen des Heckenschnitts vor
Wann der Schnitt der Hecke erfolgen darf, ist im Bundesnaturschutzgesetz und zwar in § 39 Abs. 5 Nr. 2 festgelegt. Von Anfang März bis Ende September ist demzufolge ein radikaler Rückschnitt nicht erlaubt. Auch ein Entfernen der Hecken ist untersagt. In diesen Zeitraum fällt die Brut- und Nistzeit der Vögel, von denen viele ihre Nester in Hecken bauen. Sie genießen durch das Gesetz einen besonderen Schutz. Ist lediglich ein Form- und Pflegeschnitt geplant, womit der Zuwachs seit dem letzten Schneiden beseitigt werden soll, darf dieser durchgeführt werden. Vorher muss jedoch nachgeschaut werden, ob sich ein Vogelnest in den zu schneidenden Abschnitten befindet. Ist das zutreffend, darf die Hecke nicht zurückgeschnitten werden. In der schönen Jahreszeit wird zumeist bei laubabwerfenden Pflanzen ein Sommerschnitt vorgenommen. Dabei erfolgt eine Entfernung der neuausgetriebenen Spitzen, der Schnitt geht nicht bis ins alte Holz. Jene Art von Heckenschnitt ist ebenfalls nach erfolgter Überprüfung der Hecke während der Schonzeit der Vögel vornehmbar.
Im Winter darf ein Rückschnitt ohne Einschränkung erfolgen
Außerhalb des oben genannten Zeitraums ist ein Rückschnitt der Hecke ohne Einschränkungen erlaubt. Bei zahlreichen Gehölzen wird der Heckenschnitt bevorzugt im Winter vor dem Austrieb vorgenommen. Da die Hecke zu der Zeit im Allgemeinen frei von nistenden Vögeln ist, kann sie bis zu zwei Drittel zurückgeschnitten werden. Diese Vorgehensweise kommt ebenfalls den Heckenbewohnern zugute. Sie können sich im darauffolgenden Frühjahr beziehungsweise Sommer auf ein dichtes Laubwerk freuen, in denen sie Schutz für sich und ihren Nachwuchs finden. Bis Ende März/Anfang April sollte bei einem Großteil der Heckenpflanzen das Schneiden beendet sein. Somit ist nur eine geringe Überschneidung mit den Brut- und Nistzeiten der Vögel gegeben. Dem versierten Heckenbesitzer wird es demnach problemlos gelingen, den Heckenschnitt mit den Vorgaben im Bundesnaturschutzgesetz zu vereinbaren.
Weitere Gesetze, die auf den Heckenschnitt Einfluss haben
Neben dem Bundesnaturschutzgesetz gibt es weitere Gesetze, die auf den Heckenschnitt Einfluss haben. So sind etwa die Grenz- und Nachbarrechte zu beachten, die jedes Bundesland für sich festlegt. Grundsätzlich ist ein Heckenschnitt dann durchzuführen, wenn der Grenzabstand zum Nachbargrundstück unterschritten wird. Beeinträchtigt eine Hecke die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Wegen oder Straßen, kann das Zurückschneiden oder komplette Entfernen der Hecke außerdem von der zuständigen Gemeinde oder Behörde gefordert werden.
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